Dienstverschiebung / Urlaub
Ein Gesuch um Dienstverschiebung oder Urlaub ist rechtzeitig und nur bei zwingenden Gründen einzureichen. Bis zur schriftlichen Genehmigung bleibt die Einrückungspflicht bestehen.
Vorgehen und Richtlinien:
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- Frist: Das Gesuch muss spätestens 10 Tage vor dem Dienstanlass vorliegen.
- Nachweise: Schriftliche Belege (z. B. Arztzeugnis, Arbeitgeberbestätigung) sind zwingend erforderlich.
- Einreichung: Das Gesuch erfolgt direkt über das offizielle Online-Formular des Kantons.
Dienstleistungsplanung 2026
Auf dieser Seite sehen Sie die aktuelle Dienstleistungsplanung des KKE Thurgau als Übersicht.
Unsere Kader und Mannschaften leisten pro Jahr 3-21 Diensttage (im Durchschnitt 8 Diensttage für Mannschaften).
