Dienstverschiebung / Urlaub

Ein Gesuch um Dienstverschiebung oder Urlaub ist rechtzeitig und nur bei zwingenden Gründen einzureichen. Bis zur schriftlichen Genehmigung bleibt die Einrückungspflicht bestehen.
Vorgehen und Richtlinien:
    • Frist: Das Gesuch muss spätestens 10 Tage vor dem Dienstanlass vorliegen.
    • Nachweise: Schriftliche Belege (z. B. Arztzeugnis, Arbeitgeberbestätigung) sind zwingend erforderlich.
    • Einreichung: Das Gesuch erfolgt direkt über das offizielle Online-Formular des Kantons.

Dienstleistungsplanung 2026

Auf dieser Seite sehen Sie die aktuelle Dienstleistungsplanung des KKE Thurgau als Übersicht.

Unsere Kader und Mannschaften leisten pro Jahr 3-21 Diensttage (im Durchschnitt 8 Diensttage für Mannschaften).